Arbeitsgerichtsgesetz — Artikel § 72🇩🇪
1 beslissingen
Nichtannahmebeschluss: Zur Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an Entscheidungen des Senats über außerhalb der mündlichen Verhandlung vorgebrachte Ablehnungsgesuche - teilweise Parallelentscheidung